Mobilität
Hindernisfreies Reisen
Ab 01.01.2024 ist das Gleichstellungsgesetz Behinderter Personen (Rollstuhlfahrer, Blinde, Gehörlose u.a.) in Kraft. Zur Zeit entsprechen noch nicht alle Bahnhöfe und Haltestellen den geforderten Normen. Daher müssen Ersatzlösungen in Form von Shutteldiensten angeboten werden. Diese Shutteldienste können über dasSBB Contact Center Handicap 0800 007 102 bestellt werden. Dies gilt nicht für Personen mit Rollatoren! Eine Ausnahme gibt es, wenn bei einem Bahnhof der Zugang nur durch Treppen (keine Rampen oder Lifte) möglich ist, können Rollator-Benutzer ebenfalls das SBB Contact Center Handicap 0800 007 102 anrufen und Hilfe
anfordern.