Mehr Selbstbestimmung für ältere Menschen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen
Seniorinnen und Senioren in bescheidenen finanziellen Verhältnissen sollen möglichst lange in ihrem gewohnten Umfeld wohnen bleiben können. Die Grundlagen dazu schafft der Regierungsrat mit einer Anpassung der Zusatzleistungsverordnung. Sie betrifft konkret Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV. Durch die Stärkung der Betreuung im Alter zu Hause können vorzeitige, kostenintensive Heimeintritte vermieden werden.
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Ergänzungsleistungen sollen ausgeweitet werden, damit Betreuung zuhause finanziert werden kann.
Der Bundesrat schlägt vor die Ergänzungsleistungen für Seniorinnen und Senioren, welche zu Hause bleiben oder in eine betreute Wohnung ziehen möchten, auszuweiten - damit sie nicht aus finanziellen Gründen in ein Pflegeheim ziehen müssen. Diese Vorschläge umfassen den Zugang zu einem Notrufsystem, eine Anpassung der Wohnung oder auch Fahr-, Begleit- oder Mahlzeitendienste.
Konkret wird es nach dem Entwurf der Regierung Aufgabe der Kantone sein, diese Hilfen zu finanzieren. Bezieher von Ergänzungsleistungen sollen mit einer Starthilfe von mindestens 13'400 Franken pro Jahr rechnen können. Heute treten ältere Menschen mit begrenzten Mitteln in ein Pflegeheim ein, obwohl sie mit Unterstützung selbständig zu Hause bleiben könnten. Einige Kantone sind heute grosszügiger als andere, zum Beispiel die Westschweiz. Der Gesetzesentwurf wird den Vorteil haben, dass die Palette der angebotenen Leistungen auf schweizerischer Ebene harmonisiert wird. Diese Regelung wird es mehr Menschen ermöglichen, trotz einer Behinderung oder eines Hilfebedarfs zu Hause zu bleiben, und sollte auch verhindern, dass Menschen in ein Pflegeheim eintreten müssen, ohne die gesamte damit verbundene Infrastruktur zu beanspruchen.
Der Bundesrat hat eine Änderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen in die Vernehmlassung geschickt.
Der seniorenrat zürich hat zusammen mit dem Verband Zürcher Seniorinnen und Senioren eine Vernehmlassung eingereicht.
Der Kanton Zürich wird die neue Regelung - unabhängig von der Nationalen Ebene - per 2025 einführen.
Engagierte leben länger und besser!
Engagement im Alter lohnt sich. Wer nach 65 erwerbstätig oder freiwillig engagiert bleibt, lebt länger und besser. Diese Aussage an der 18. Zürcher Alterskonferenz vom 30. August 2023 im Zürcher Volkshaus lässt aufhorchen. Das Thema des Anlasses: «Engagiert in der 3. Lebensphase: Bereicherung des eigenen Alltags und gesellschaftliche Notwendigkeit»
Unsere Vernehmlassung dazu: Vernehmlassung Erweiterung EL-Leistungen.pdf
Einsamkeit
Gerne stellen wir einige Links zur Verfügung, die mit dem Thema in Zusammenhang stehen.
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Link zum Interview mit einer Bewohnerin der Genossenschaft Zusammen_h_alt (Seniorengenossenschaftin Winterthur)
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Link zu einem Interview mit einem Community-Builder der Stadt Wien, welcher beUnity in einer Liegenschaft erst kürzlich ausgerollt hat
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Link zu 7 Geschichten aus dem Beispiel von Hausen am Albis, ZH (Seebrighof)
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Link zu einem Case Study aus dem Quartier 'Greencity' in Zürich
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Link zu unserer aktuellen Studie mit der ETH 'Inklusion in der Nachbarschaft'
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Link zum Download unseres neuen Whitepapers 'Vereinsamung in der Nachbarschaft'
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Link zu unserem Magazin mit vielen weiteren Artikeln
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Link zur Pro Senectute Publikation gemEinsam
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www.beunity.io
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Einsamkeit statt Vernetzung in Nachbarschaften: Das sind die Probleme und deren Auswirkungen. White Paper kostenlos herunterladen)