, SR-ZH
Gute Betreuung im Alter
Seit 2011 gilt für die Verrechnung der Leistungen das Pflegefinanzierungsgesetz. Einzig pflegerische Handlungen dürfen über die Krankenversicherungen abgerechnet werden. Ein kleiner Teil der Kosten wird den Gepflegten in Rechnung gestellt (zur Zeit Fr. 23.—/Tag). All die unterstützenden, begleitenden, ermunternden Handlungen verschiedener Mitarbeitenden im Heim, die unter dem Begriff Betreuung zusammengefasst werden können, blieben bei dieser Regelung aussen vor. Der Leitfaden gute Betreuung in Altersinstitutionen zeigt auf, dass sich gute Betreuung lohnt.
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